Kinderficker und Sexualstraftäter bleibt in Freiheit
Der BGH lehnt es ab das Recht der Menschen – insbesondere der Kinder – auf körperliche Unversehrtheit und Sicherheit zu gewährleisten und lässt einen durch Gutachter als “höchstgefährlich” eingestuften Sexualmörder und Kinderficker auf freiem FuĂź -
und zwingt damit die Menschen einmal mehr zur Kündigung des Anspruchs des Staates auf sein Gewaltmonopol und Recht und Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen, um eine sichere Voraussetzung für das Überleben unserer Kinder zu schaffen !
Sicherungsverwahrung:
Kinderficker und Sexualstraftäter bleibt in Freiheit
So einer muss weggesperrt werden
Vergewaltiger Karl D. bleibt frei
Der Täter gilt als hochgradig rückfallgefährdet und brandgefährlich. Dennoch lehnt es der Bundesgerichtshof ab, dass ein Sexualstraftäter nach seiner Entlassung in Sicherungsverwahrung kommt.
Der Fall hat eine Geschichte: Das Landgericht München II hatte bereits im Februar nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl Gutachter den Mann als gefährlich eingestuft hatten. Der Ex-Häftling war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Weil er nach seiner Haftentlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigt und sadistisch misshandelt hatte, hatte er 1995 14 Jahre Haft erhalten.
Der Mann lebt bei seinem Bruder in einem Dorf bei Heinsberg in der Nähe von Mönchengladbach. Der Ex-Häftling wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Bürger protestieren täglich gegen ihn. Auch nach dem Freispruch wird eine polizeiliche Überwachung weiterhin stattfinden.
Da im damaligen Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, hätte er nur dann über das Haftende hinaus eingesperrt werden können, wenn die Rückfallgefahr erst nach dem Urteil zu erkennen gewesen wäre. Zwar stuften Sachverständige ihn unter anderem wegen sadistischer Neigungen als gefährlich ein. Doch das Landgericht sah darin lediglich eine neue Bewertung bekannter Umstände und keine neuen Tatsachen.
Vertreter der Nachbarschaftsinitiative kündigten an, die Mahnwachen fortzusetzen. Eine Mitorganisatorin der Protestdemonstrationen kritisierte die Gesetzgeber: „Die sitzen in ihren hohen Zimmern, und wir haben unsere Kinder vor Ort. Das ist ein schlechter Witz.“
Bundesanwalt Wolfram Schädler sagte, mit einer Koordinierung von Führungsaufsicht, Polizei und Bewährungshelfer könne in solchen Fällen ein engmaschiges Netz gesponnen werden, damit ein Straftäter überwacht werde und weitere Taten verhindert werden könnten. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird Karl D. weiter rund um die Uhr bewacht. „Wir haben keine andere Möglichkeit. Wir werden die Observationsmaßnahmen in der Art und in dem Umfang wie bisher weiter fortsetzen“, sagte der Kreisdirektor Peter Deckers. Es gebe keine Alternative, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Ex-Häftling lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder.
siehe http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-01/sicherungsverwahrung-heinsberg
http://www.focus.de/panorama/welt/heinsberg-sextaeter-bleibt-auf-freiem-fuss_aid_470332.html
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5hUvJq2UpUPUP3VBGBDhEX-QGupYg
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,671646,00.html
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E45796E50CE05496F9C032CD9 B01E53C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews
http://www.mdr.de/nachrichten/7006882.html
http://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof118.html
http://www.az-web.de/lokales/geilenkirchen-detail-az/1173273?_link=&skip=&_g=BGH-Urteil-Karl-D-bleibt-ein -freier-Mann.html
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/erkelenz/nachrichten/So-einer-muss-weggesperrt-werden_aid_80612 1.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/728/500000/text/
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,8010932,00.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/Vergewaltiger-Karl-D-bleibt-auf-freiem-Fuss-id2380575.html
http://www.n-tv.de/panorama/Sextaeter-bleibt-draussen-article677102.html
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